"Was ist bei Sinnesfeuer erlaubt?"
Bei Sinnesfeuer ist jede Form von Pornografie verboten, d.h. auf den Fotos dürfen z.B. keine nackten Geschlechtsteile gezeigt werden.
Nach einer Definition des BGH sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten.
Bitte meldet einen Verstoß umgehend, um einen gesetzeskonformen Betrieb von Sinnesfeuer zu unterstützen.
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